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Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank erhält ein neues Finanzierungsmodell

21.03.2013

Basel, 21. März 2013

Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank, der auch die Bank Coop angeschlossen ist, befin­det sich seit Ende 2008 in einer Unterdeckung. Trotz den seit 1.1.2010 durch die Versicherten und den Arbeitgebern erbrachten Sanierungsbeiträgen konnte per Ende 2012 noch keine volle Deckung erreicht werden. Der Stiftungsrat erwartet zudem, dass die sich durch das Leistungs­primat ergebende Sollrendite in den kommenden Jahren nicht erreicht werden kann und hat sich deshalb folgende Ziele gesetzt und die entsprechenden Massnahmen getroffen: Die Unter­deckung soll ausfinanziert und die Vorsorgeleistungen nachhaltig gesichert werden.

Der Stiftungsrat hat sich nach eingehender Analyse für einen neuen Vorsorgeplan auf Basis eines Beitragsprimats entschieden. Der Stiftungsrat nimmt mit diesem Entscheid seine Verant­wortung wahr und reagiert auf die unsichere Entwicklung der Finanzmärkte.

Entscheidungen des Stiftungsrats

Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank wird ab 1.1.2014 im Beitragsprimat geführt. Der Stiftungsrat folgt damit der allgemeinen Tendenz der letzten Jahre bei privaten und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.

Der technische Zinssatz wird von 3,5% auf 2,5% gesenkt. Für die bestehenden Alt-Rentner wird der Zinssatz im Sinne einer Übergangsregelung auf 3,5% verbleiben.

Das ordentliche Rentenalter für Frauen und Männer wird von 62 auf das vollendete 64. Alters­jahr erhöht, womit im Modell das bisherige Rentenziel erhalten werden kann.

Schliessen der Deckungslücke

Die Arbeitgeber leisten zur Schliessung der Deckungslücke und zur Bildung einer Wertschwan­kungsreserve zusammen eine Einmaleinlage von 31 Mio. CHF. Die Deckungslücke wird voll­ständig ausfinanziert, womit der Anfangs-Deckungs­grad im neuen Beitragsprimat mindestens 100% betragen wird. Die Differenz wird zugunsten einer Wertschwankungsreserve verwendet. Die Arbeitgeber leisten die per 1.1.2014 dazu not­wendige Einmalzahlung. Im Gegenzug wird die Aufteilung der reglementarischen Beiträge von bisher 75%:25% auf 68%:32% (AG/AN) angepasst.

Übergangsregelung

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Alter 50 ist eine angemessene Übergangsregelung vorgesehen, um die Auswirkungen des Primatwechsels resp. des tieferen technischen Zins­satzes auf die Altersleistungen im ordentlichen Rücktrittsalter auszugleichen oder zumindest abzufedern. Dazu werden die Arbeitgeber zusätzlich einen einmaligen Betrag von rund 13 Mio. CHF zur Verfügung stellen.

Finanzielle Auswirkungen auf die Bank Coop

Zur Schliessung der Deckungslücke und Finanzierung der Übergangslösung weist der Konzern BKB der Pensionskasse insgesamt 44 Mio. CHF zu. Dieser Betrag setzt sich aus der Einmal­einlage von 31 Mio. CHF sowie einem einmaligen Betrag für die Übergangsregelung von rund 13 Mio. CHF zusammen. Die Bank Coop beteiligt sich insgesamt mit rund 17,6 Mio. CHF daran, wobei sie im Jahr 2011 bereits eine Rückstellung von 6 Mio. CHF gebildet hat. Als Restbetrag entfällt somit auf die Bank Coop noch rund 11,6 Mio. CHF. Dieser Betrag bildet einen Bestand­teil des Personalaufwands und wird zu Lasten des Geschäftsjahres 2013 verbucht. Damit redu­zieren sich der Bruttogewinn und der Jahresgewinn der Bank Coop im Halbjahres-, bzw. Jah­resabschluss entsprechend.

Weitere Auskünfte erteilt:

Brigitte Haide

Generalsekretariat, Medienstelle

& Interne Kommunikation

Bank Coop AG

Telefon: +41 (0)61 286 22 31

E-mail: brigitte.haide@bankcoop.ch