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Bank Coop nimmt am US-Programm teil

11.12.2013

Basel, 11. Dezember 2013

Der Verwaltungsrat der Bank hat sich aus Risikoüberlegungen für eine Teilnahme am Programm des US Department of Justice (DoJ) zur Bereinigung des Steuerstreits in der Kategorie 2 entschieden. Obwohl das US-Geschäft bei der Bank Coop nie aktiv betrieben wurde und sowohl die Anzahl Kunden als auch die Vermögenswerte sehr gering waren, kann die Bank zum heutigen Zeitpunkt nicht ausschliessen, dass Einzelfälle als Verletzung des US-amerikanischen Rechts betrachtet werden können. Die Bank hatte nur wenige Kunden mit Domizil USA. Deren Vermögenswerte machten weniger als 0,3% der Kundenvermögen aus. Mit der Einteilung in Kategorie 2 kommt die Bank Coop auch einer Empfehlung der FINMA nach, die einen Entscheid für diese Kategorie selbst bei Zweifeln über die Schwere des eigenen Fehlverhaltens als verantwortungsvoll einstuft.

Das US-Programm sieht vor, dass Banken der Kategorie 2 nach Abschluss des Verfahrens eine Busse auferlegt wird. Die Banken werden gleichzeitig vor einer Strafverfolgung der US-Behörden im Zusammenhang mit unversteuerten Geldern geschützt (sogenanntes Non-Prosecution-Agreement). Die Bank Coop wird in diesem Zusammenhang Rückstellungen in Höhe von 9 Mio. CHF bilden, welche das Jahresergebnis 2013 belasten werden. Ein substanzieller Teil der Rückstellungen fällt für den Abklärungs- und Untersuchungsaufwand an, ebenso ist eine allfällige Busse des DoJ berücksichtigt.

Weitere Auskünfte erteilt:

Natalie Waltmann

Leiterin Generalsekretariat, Medienstelle

& Interne Kommunikation

Bank Coop AG

Telefon: +41 (0)61 286 26 03

E-mail: natalie.waltmann@bankcoop.ch