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Bank Coop akzeptiert Rüge der FINMA

29.10.2014

Basel, 29. Oktober 2014

Das im März 2014 gegen die Bank Coop eröffnete Enforcementverfahren ergab, dass die Bank im Zeitraum zwischen Sommer 2009 und Frühjahr 2013 den Börsenkurs der eigenen Aktien gestützt hatte. Insbesondere beanstandet die FINMA, dass vor und während der Publikation von Geschäftszahlen sowie an Monats- und Jahresenden der Börsenkurs der Inhaberaktien gestützt wurde.

Im Rahmen ihrer umfassenden Abklärungen hat die FINMA keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte festgestellt. Ausserdem haben sich weder die Bank Coop noch Personen der Bank bereichert.

Auflagen der FINMA bereits weitestgehend umgesetzt

Die FINMA rügt die Bank Coop, bei der Abwicklung des Eigenhandels gegen die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zum Marktverhalten und auch gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen zu haben. Die FINMA macht der Bank in ihrer das Verfahren abschliessenden Verfügung deshalb Auflagen, welche die Bank Coop grösstenteils bereits aus eigener Initiative umgesetzt hat. Den Handel in eigenen Aktien hat die Bank Coop bereits im Juli 2013 vollständig eingestellt.

Kooperatives Verhalten der Bank Coop gewürdigt

Die FINMA anerkennt, dass sich die Bank Coop stets kooperativ verhielt und so zur raschen Aufklärung des Sachverhalts beitrug. Zudem ergriff die Bank im Laufe des Verfahrens aus eigener Initiative weitreichende Massnahmen, die zielgerichtet und aus heutiger Sicht geeignet erscheinen, um organisatorische Mängel zu beheben.

Weitere Auskünfte erteilt:

Natalie Waltmann

Leiterin Generalsekretariat, Medienstelle

& Interne Kommunikation

Bank Coop AG

Telefon: +41 (0)61 286 26 03

E-mail: natalie.waltmann@bankcoop.ch