Bank Cler stellt Gesuch um Dekotierung ihrer Aktien
Medienmitteilung
Basel, 26. Oktober 2018
Mit definitiver Meldung des Endergebnisses über das öffentliche Kaufangebot vom 9. Oktober 2018 teilte die Basler Kantonalbank mit, dass sie 98,71% aller Bank Cler Aktien hielt. Um den Aktienanteil an der Bank Cler auf 100% zu erhöhen, hat die Basler Kantonalbank heute die Kraftloserklärung der restlichen im Publikum befindlichen Bank Cler Aktien gemäss Art. 137 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) beim zuständigen kantonalen Gericht beantragt, womit die betroffenen Aktionäre einen Abfindungsanspruch in der Höhe des Angebotspreises haben werden. Die Bank Cler hat die Klage anerkannt.
Die Transaktionsvereinbarung vom 31. Juli 2018 zwischen der Basler Kantonalbank und der Bank Cler sieht vor, dass die Basler Kantonalbank nach Vollzug des öffentlichen Angebots die Bank Cler dazu anhalten kann, die Dekotierung der Bank Cler Aktien zu beantragen. Die Bank Cler hat sich zur Einreichung eines entsprechenden Gesuchs verpflichtet. Der Vollzug des öffentlichen Angebots war am 17. Oktober 2018. Mit dem heute gemäss den Bestimmungen der SIX Exchange Regulation eingereichten Gesuch beantragt die Bank Cler die Dekotierung unmittelbar im Anschluss an die Rechtskraft des Kraftloserklärungsentscheids. Das Kraftloserklärungsverfahren nach FinfraG dauert erfahrungsgemäss fünf bis sechs Monate.
Sämtliche Dokumente betreffend das öffentliche Kaufangebot der Basler Kantonalbank für die Bank Cler AG finden Sie auf unserer Webseite (www.cler.ch/de/bank-cler/investor-relations/uebernahmeangebot) sowie der Webseite der BKB (www.bkb.ch/uebernahmeangebot).
Weitere Auskünfte erteilt:
Natalie Waltmann
Leiterin Kommunikation
Bank Cler AG, CEO Office
Telefon: +41 (0)61 286 26 03
E-mail: natalie.waltmann@cler.ch