Ein Freund hat dir Zak empfohlen? Super, dann eröffne jetzt dein kostenloses Konto – direkt über die App und in nur wenigen Minuten – und erhalte 25 CHF auf dein neues Zak-Konto. Auch die Person, die dich empfohlen hat, kann sich über 25 CHF freuen.
So bekommst du deine 25 CHF: Zunächst erhältst du nach der Kontoeröffnung eine SMS, dass deine Aktivierungsgutschrift eingegangen ist und du dein Zak-Konto nun benutzen kannst. Logge dich einen Tag nach Erhalt dieser SMS in der Zak-App ein, gehe ins Einstellungsmenü zu «Code eingeben» und gib dort deinen Code ein. Gib den Code rasch ein, denn 30 Tage nach der Kontoeröffnung verschwindet das Eingabefeld.
Alles zum Thema Codes und Freunde einladen
Wie kann ich Zak einem Freund empfehlen?
Gehe einfach ins Einstellungsmenü der Zak-App zu «Freunde einladen». Dort kannst du deinen persönlichen Code per Whatsapp, Facebook, SMS oder E-Mail an deine Freunde weiterleiten.
Mit dem Versand der Einladung stimmst du zu, dass die Empfänger deiner Einladung erfahren, dass du Zak-Kunde der Bank Cler bist. Die Belohnungen von je 25 CHF sind verdient, wenn der Empfänger die Kontoeröffnung erfolgreich abgeschlossen hat, innerhalb von 30 Tagen den Code einlöst und zustimmt, dass du von uns erfährst, dass er jetzt Zak-Kunde der Bank Cler ist.
Wie erhalte ich meine Weiterempfehlungsgutschrift?
Sobald einer deiner Freunde erfolgreich ein Zak-Konto eröffnet hat und deinen persönlichen Weiterempfehlungscode in der App eingegeben hat, erhalten du und dein Freund jeweils 25 CHF Gutschrift auf euren Konten gutgeschrieben.
So bekommt ihr eure Gutschriften: Deine Freunde erhalten nach der Kontoeröffnung zunächst eine SMS, dass das Zak-Konto eröffnet wurde und sie sich einloggen können. Am Tag nach Erhalt dieser SMS loggen sich deine Freunde in der Zak-App ein, gehen ins Einstellungsmenü zu «Code eingeben» und geben dort ihren Code ein.
Bitte beachte, dass deine Freunde deinen Weiterempfehlungscode innerhalb von 30 Tagen nach der Kontoeröffnung in der App einlösen müssen. Nach 30 Tagen verfällt dieser und ihr habt beide keinen Anspruch mehr auf eure Gutschriften.