Per 31.03.2025 passen wir das Angebot für Privatkundinnen und -kunden an. Neu bieten wir unter den folgenden Voraussetzungen ein kostenloses Privatkonto und eine kostenlose Visa Debit Karte an:
Sie möchten ohne diese Bedingungen von einem Gratisangebot profitieren?
Häufige Fragen zu unseren neuen Gebühren
Mein Vermögen ist grösser als CHF 25 000 resp. ich habe eine Hypothek. Weshalb werden mir trotzdem Kontoführungsgebühren für mein Privatkonto belastet?
Dies kann folgende Gründe haben:
- Das Vermögen ist im Vormonat unter CHF 25 000 gefallen.
- Sie besitzen ein anderes kostenloses Konto (z.B. Zak). Pro Kundenstamm ist nur ein kostenloses Konto möglich.
- Sie besitzen mehr als ein Privatkonto. Wenn Sie die Rabattkriterien erfüllen, ist nur das Konto mit der tiefsten Kontonummer kostenlos.
Kann ich auswählen, welches Konto von der Kontoführungsgebühr befreit ist?
Wenn Sie die Rabattkriterien erfüllen, ist das Konto mit der tiefsten Kontonummer kostenlos. Melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie ein anderes Konto von der Kontoführungsgebühr befreien möchten.
Muss ich auf meinem Privatkonto CHF 25 000 haben, um von der kostenlosen Kontoführung zu profitieren?
Nein, für die Rabattierung wird das Vermögen auf dem gesamten Kundenstamm zusammengerechnet.
Gibt es einen Rabatt auf die Kontoführungsgebühr, wenn ich die Kontodokumente elektronisch erhalte?
Nein. Die Gebühr für physische Kontodokumente ist nicht mehr in der Kontoführungsgebühr enthalten, darum kann es keinen Rabatt mehr geben. Die Kontoführungsgebühr beträgt neu nur noch CHF 1 pro Monat.Der Versand von physischen Dokumenten kostet neu CHF 1 pro Monat und Konto, zusätzlich Portokosten.
Warum muss ich neu für den Papierversand meiner Auszüge bezahlen?
Bisher war der Papierversand in der Kontoführungsgebühr enthalten. Neu wird er separat verrechnet. Mit der Nutzung von E-Dokumenten profitieren Sie von einer Vergünstigung der Gebühren unabhängig von Ihrem Kundenvermögen.
Ich möchte von einer kostenlosen Visa Debit Karte profitieren. In welchem Zeitraum muss das Vermögen oder die Hypotheken vorhanden sein?
Zum Zeitpunkt der Gebührenbelastung muss das Vermögen ihres Kundenstammes in den vergangenen 12 Monaten jederzeit grösser als CHF 25 000 gewesen sein oder eine Hypothek vorhanden sein.