Sie teilen uns den Todesfall mit
Wir sperren die Geschäftsbeziehung vorübergehend
Der Zugriff auf die Bankkonten wird neu geregelt
Das weitere Vorgehen hängt in erster Linie von der persönlichen Situation ab. Gerne besprechen wir das persönlich mit Ihnen, in einer unserer Geschäftsstellen, telefonisch, schriftlich oder per Videoberatung.
Wir müssen die Interessen aller Erben schützen. Deshalb sistieren wir die Geschäftsbeziehung bis zur Identifikation der Erben. Sobald wir Kenntnis vom Todesfall haben, werden sämtliche Karten, Konten und Depots sowie E-Banking-Zugriffe gesperrt. Daueraufträge und LSV-Ermächtigungen werden gelöscht. Damit stellen wir sicher, dass niemand bevorzugt wird.
Die gesetzlichen oder testamentarischen Erben übernehmen zum Zeitpunkt des Todes Rechte und Pflichten der verstorbenen Person. Somit sind sie auch automatisch unsere Vertragspartner. Dies gilt für Konten, Depots, Hypotheken und andere Kredite sowie weitere Geschäftsbeziehungen mit uns. Bis zur definitiven Erbteilung bilden die Erben eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über den Nachlass verfügt.
Wir beantworten sie Ihnen schnell und zuverlässig!
1) Bestätigte Erben
2) Willensvollstrecker
Bestätigte Erbinnen
Sobald sich die Erben mit dem Erbschein ausweisen können, kann die Erbengemeinschaft als Ganze über die Bankbeziehung verfügen. Damit wir diese Verfügung legitimieren können, brauchen wir folgende Dokumente:
- Amtlicher Erbschein im Original oder als beglaubigte Kopie
- Gültige amtliche Ausweise aller Erben (ID, Pass) als beglaubigte Kopien
Testamentarische eingesetzte Willensvollstrecker
Hat die verstorbene Person in ihrem Testament einen Willensvollstrecker eingesetzt, ist ausschliesslich dieser verfügungsberechtigt. Die Erben erhalten Auskunft.
Haben die Vertragspartner eine gültige Solidaritätsvereinbarung unterzeichnet, in der sie sich gegenseitig über den Tod hinaus begünstigen, kann der überlebende Kontoinhaber allein über die Bankbeziehung verfügen. Den Erben geben wir Auskunft über die Bankbeziehung bis zum Todestag der verstorbenen Person. Damit wir die Beziehung auf den überlebenden Kontoinhaber auf sie übertragen können, brauchen wir folgende Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie: Todesurkunde, Gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass).
Selbst Ehepartner mit Bankvollmacht können nicht mehr unbeschränkt über gemeinsame Bankkonten verfügen. Wir empfehlen darum, eine Solidaritätsvereinbarung zu unterschreiben oder für beide Ehepartner separate Konten auf ihre eigenen Namen einzurichten. So bleiben sie auf jeden Fall finanziell handlungsfähig. Denn mit dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin gehen die Rechte und Pflichten an die Erben als neue Vertragspartner über. Ehepartner können nur noch direkt mit dem Erbfall zusammenhänge Zahlungen wie Bestattungskosten, offene Mieten oder andere Fixkosten bezahlen.
Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen, alles Notwendige in die Wege zu leiten. Gerne stehen wir Ihnen auch als unparteiische Erbenvertretung zur Verfügung oder beraten Sie in Erbschaftsangelegenheiten.
Hilfreiche Informationen zu wichtigen Themen, die Angehörige bei einem Todesfall rund um die Bankverbindung regeln müssen, finden Sie auch in dieser Broschüre
Hier herunterladen.
Nebst der Bestattung gibt es im Nachlass der Familie viele weitere Einzelheiten zu organisieren. Diese hängen stark von der persönlichen Situation ab, trotzdem gibt es Dinge, die in fast jedem Nachlass erledigt werden müssen: